Hinweis zum Batteriegesetz
Das Batteriegesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.
Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Daher sind Verbraucher /Endnutzer zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet.
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Batterien und Akkus enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z. B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wieder verwendet. Leere Batterien und Akkus müssen deshalb bei Recyclinghöfen abgegeben werden. Selbstverständlich können Sie die gebrauchten Batterien und Akkus auch an uns zurücksenden. Betroffen sind alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Es gilt auch für Batterien, die in Produkte eingebaut oder sonstigen Produkten beigefügt sind.
Als Kunde/Endnutzer sind Sie verpflichtet, zu beachten, dass eine Entsorgung von Batterien und Akkus nicht über den Restmüll erfolgen darf. Leere Batterien und Akkus müssen bei sogenannten Recyclinghöfen oder anderen Rücknahme-/Abgabestellen abgegeben werden.
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit foldenden Symbolen gekennzeichnet, die auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweisen:
Die Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall sind:
Cd = Cadmium
Hg = Quecksilber
Pb = Blei.
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum Umweltschutz!