NACH OBEN
Für Ihr bestmögliches Surferlebnis setzen wir auf unseren Webseiten Cookies ein. Surfen Sie ganz normal weiter, gehen wir davon aus, dass Sie mit der Cookie-Setzung einverstanden sind.
Folgende Cookies zulassen
Anzeigen
Cookie Name Beschreibung
allowedCookiesCategoriesDefiniert welche Cookies-Kategorien akzeptiert werden dürfen.
Verweildauer: 1 Tag.
cookies-info-readDer Flag, dass diese Cookies-Information gelesen wurde. Wenn nicht leer ist, dann wird dieses Popup-Fenster versteckt bleiben.
Verweildauer: 1 Tag.
navigationTree_a_clickedEnthält die Information über welcher Menupunkt des vertikalen Menü wurde zuletzt geklickt.
Verweildauer: 1 Tag.
PHPSESSIDEnthält die Sitzungskennung, welche für die Funktionalität des Shop notwendig ist.
Verweildauer: Bis zum Sitzungsende.
tab_cookie_tabsArticleDetails_*Enthält die Information welcher Text-Tab bei der Artikel Detailansicht zuletzt ausgewählt wurde.
Verweildauer: 1 Tag.

Bayerisches Rotes Kreuz + Schlüsselschutz

Vertragsbedingungen

1. Der Schlüsselschutz des Bayerischen Roten Kreuzes ist eine Dienstleistung der Firma H+DG Handels- und Dienstleistungsgesellschaft des Bayerischen Roten Kreuzes mbH (H+DG). Der Teilnehmer am Schlüsselschutz (Teilnehmer) nimmt diese Dienstleistung der H+DG in Anspruch.

2. Der Teilnehmer erhält gegen einen Jahresbeitrag von € 9,00 (inkl. Umsatzsteuer) eine Plakette mit einer eindeutigen Kennnummer. Nur der Teilnehmer und die H+DG kennen die Zuordnung der Nummern zur Person und Wohnung des Teilnehmers. Die Plakette bleibt Eigentum der H+DG. Der Jahresbeitrag wird fällig bei Absendung der Plakette bzw. Jahresrechnung.

3. Über die Kennnummer sind nur der Teilnehmer und die H+DG in der Lage, den Teilnehmer zu identifizieren. Personenbezogene Daten werden entsprechend den jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und genutzt. Die H+DG hat technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz sowohl von der H+DG als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Die Beachtung geltenden Datenschutzrechtes unterliegt einer ständigen Überprüfung durch den Datenschutzbeauftragten der H+DG. Die H+DG verpflichtet sich, die Anonymität des Teilnehmers insbesondere gegenüber Findern zu wahren. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Angaben über seine Identität getrennt von der Kennnummer zu halten.
4. Das Vertragsverhältnis über die Teilnahme am Schlüsselschutz beginnt mit dem Datum der Zusendung der Plakette. Die feste Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag kann von beiden Seiten schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

5. Die H+DG verpflichtet sich, im Falle des Verlustes und Wiederauffindens eines Schlüssels mit angehängter Schlüsselschutz-Plakette dem Finder bei Fundablieferung in einer Einrichtung des BRK, einer Polizeidienststelle, einem Fundbüro oder bei der H+DG € 40,00 Finderlohn zu bezahlen. Angehörige des Teilnehmers, insbesondere Verwandte bis zum 3. Grad sowie sonstige zum Haushalt des Teilnehmers gehörende Personen sind von der Finderlohnauszahlung ausgeschlossen.

6. Zum Schutz vor Missbrauch ist bei mehr als einmaliger Auszahlung des Finderlohns pro Plakette innerhalb von 12 Monaten ab Laufzeitbeginn oder innerhalb eines Verlängerungsjahres dieser Mehraufwand vom Teilnehmer an die H+DG zu ersetzen. Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Missbrauch haftet der Teilnehmer gegenüber der H+DG auf dadurch entstandene Schäden.

7. Die Plakette ist vom Teilnehmer unaufgefordert spätestens bis zum 15. des auf das Ende der Vertragslaufzeit folgenden Monats an die H+DG zurückzusenden. Maßgeblich für die Einhaltung ist der rechtzeitige Eingang bei der H+DG. Erfolgt der Eingang nicht rechtzeitig, so ist eine Nutzungsentschädigung in Höhe eines Jahresbeitrages fällig. Darüber hinaus wird für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand ein Betrag in Höhe von € 40,00 erhoben. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung des Jahresbeitrages schuldhaft in Verzug, so ist er verpflichtet, für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs eine Mahngebühr in Höhe von € 5,00 zu bezahlen.

8. Der Teilnehmer ist verpflichtet, der H+DG jedwede Änderung der Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung sowie jedweden Plakettenverlust unverzüglich mitzuteilen. Versäumt der Teilnehmer diese Pflicht schuldhaft, ist der Teilnehmer verpflichtet, daraus entstehende Mehrkosten der H+DG zu erstatten.

9. Die Schlüsselschutz-Dienstleistung der H+DG ist dadurch gekennzeichnet, dass die H+DG im Falle des Verlustes eines Schlüssels mit Plakette und Wiederauffindens des Schlüssels sowie der Meldung an die H+DG dem Teilnehmer die Daten des Finders bzw. den aktuellen Verwahrort des Schlüssels mitteilt, wie er der H+DG mitgeteilt wurde, sowie den Finderlohn bei erfolgreicher Rückgabe des Schlüssels an den Teilnehmer bezahlt.

Stand: 1. Juni 2011